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Pflege 2025: Wichtige Änderungen für Pflegebedürftige in Hamm

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Diese Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des Pflegealltags. Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent, was eine spürbare finanzielle Entlastung für viele pflegebedürftige Menschen bedeutet. Im Laufe des Jahres kommen zudem weitere Erleichterungen hinzu, die den Zugang zu bestimmten Leistungen vereinfachen.

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Höhere Pflegeleistungen ab Januar 2025

Die erste große Veränderung tritt bereits zum 01. Januar 2025 in Kraft: Die Pflegeversicherung erhöht zahlreiche Leistungen um jeweils 4,5 Prozent. Diese Anpassung basiert auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das 2023 beschlossen wurde. Für viele pflegebedürftige Menschen in Hamm bedeutet dies eine direkte Verbesserung, da sowohl häusliche als auch stationäre Pflegeleistungen angepasst werden.

Diese Pflegeleistungen werden erhöht:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege
  • Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen

Erhöhung des Pflegegelds: Mehr Unterstützung für Angehörige

Das Pflegegeld, das Menschen ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie von Angehörigen betreut werden, steigt wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro (statt 332 Euro)
  • Pflegegrad 3: 599 Euro (statt 573 Euro)
  • Pflegegrad 4: 800 Euro (statt 765 Euro)
  • Pflegegrad 5: 990 Euro (statt 947 Euro)
 

Für viele Familien in Hamm, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, bedeutet dies eine willkommene Unterstützung, um den Pflegealltag besser bewältigen zu können. Sie möchten mehr über Pflegegrade erfahren? Lesen sie unseren Blog zu den Pflegegraden 1-5.

Höherer Entlastungsbetrag: Mehr Flexibilität für den Alltag

Der Entlastungsbetrag, der für Leistungen wie die Tagespflege in Hamm, Nachtpflege in Hamm oder haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden kann, steigt von 125 Euro auf 131 Euro monatlich. Dies betrifft Pflegebedürftige aller Pflegegrade.

Mehr Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Personen mit Pflegegrad in Hamm, die zu Hause betreut werden, haben auch 2025 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Diese Hilfsmittel, wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, FFP2-Masken und Bettschutzeinlagen, unterstützen die häusliche Pflege und sorgen für mehr Hygiene und Sicherheit. Ab 2025 wird der monatliche Zuschuss für diese Pflegehilfsmittel von 40 Euro auf 42 Euro erhöht.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für barrierefreies Wohnen

Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse für die Anpassung des Wohnumfelds. Dies gilt für pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben und deren Wohnung für die Pflege umgestaltet werden muss – zum Beispiel durch den Einbau eines barrierefreien Badezimmers oder den Umbau von Türen und Wegen.

Ab 2025 wird der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht. Diese Erhöhung ermöglicht es Pflegebedürftigen in Hamm, ihr Zuhause an ihre Bedürfnisse anzupassen, sodass sie sicher und komfortabel weiterleben können. Auch die Angehörigen in Hamm profitieren von einer barrierefreien Gestaltung, die ihnen die Pflege erleichtert.

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Vebesserungen in der Pflegeorganisation

Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige 

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen in Hamm wichtige Unterstützung, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub. Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein jährliches Budget für Ersatzpflege. Ab 2025 wird dieses Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich erhöht. Diese Erhöhung hilft pflegenden Angehörigen in Hamm, sich eine wohlverdiente Auszeit zu nehmen, während qualifizierte Ersatzpflege die Betreuung übernimmt. So bleibt die Pflege gut organisiert und die Angehörigen können neue Kraft schöpfen. daheim+miteinander bietet Ihnen Verhinderungspflege in Hamm an, damit Sie als pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Kurzzeitpflege: Temporäre stationäre Pflege in Hamm

Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre Lösung, wenn die häusliche Pflege für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person. Diese Form der Pflege ermöglicht einen stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung und bietet pflegebedürftigen Menschen eine angemessene Betreuung in einem sicheren Umfeld. Ab 2025 wird das jährliche Budget für die Kurzzeitpflege von 1.774 Euro auf 1.854 Euro für alle Pflegegrade angehoben. Es wird dadurch ermöglicht, dass pflegende Angehörige im Raum Hamm entlastet werden und die pflegebedürftigen Personen in der Übergangszeit die notwendige Unterstützung erhalten.

daheim+miteinander bietet Ihnen auch Kurzzeitpflege in Hamm an, um in belastenden Zeiten eine zuverlässige Betreuung zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren und die passende Unterstützung für Ihre Situation zu erhalten.

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kuzrrzeitpflege ab. 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeführt, das die Nutzung beider Pflegeformen deutlich flexibler und einfacher gestaltet. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dann selbst entscheiden, wie sie die Mittel auf die beiden Pflegearten verteilen möchten.

Bisher gab es strenge Vorgaben für die Nutzung des Budgets: Unter bestimmten Bedingungen konnte das Budget der Verhinderungspflege für Kurzzeitpflege genutzt werden – oder umgekehrt nur bis zur Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets für Verhinderungspflege. Das neue gemeinsame Budget von 3.539 Euro erleichtert nun die Nutzung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Hamm. Diese Regelung wird im neuen Paragraf 42a des Elften Sozialgesetzbuchs festgelegt und gilt ab Mitte 2025.

Ein weiterer Vorteil: Mit dem neuen Budget werden die Anforderungen für beide Pflegearten vereinheitlicht. So entfällt zum Beispiel die bisherige Regelung, dass die häusliche Pflege mindestens sechs Monate bestehen muss, bevor Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.

Tages- und Nachtpflege für flexible Pflegeangebote

Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeangebote, bei denen die Pflege überwiegend zu Hause stattfindet, jedoch durch Aufenthalte in einer spezialisierten Einrichtung ergänzt wird. Diese flexiblen Pflegeformen bieten pflegebedürftigen Menschen in Hamm die Möglichkeit, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, während sie in der Tages- oder Nachtpflege professionelle Unterstützung erhalten.

Ab 2025 wird das Budget für die Tages- und Nachtpflege je nach Pflegegrad wie folgt angehoben:

  • Pflegegrad 2: von 689 Euro auf 721 Euro
  • Pflegegrad 3: von 1.298 Euro auf 1.357 Euro
  • Pflegegrad 4: von 1.612 Euro auf 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: von 1.995 Euro auf 2.085 Euro
 

Mit diesen Erhöhungen wird die teilstationäre Pflege für Personen mit Pflegegrad in Hamm weiter erleichtert. Pflegende Angehörige können ihre Angehörigen weiterhin in der für sie passenden Pflegeform unterstützen, während die notwendige Fachpflege gewährleistet bleibt.

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Finanzielle Unterstützung für Pflegedienste und Wohngruppen

Verbesserungen für die stationäre Pflege in Hamm

Auch für die stationäre Pflege gibt es 2025 eine deutliche Erhöhung der Leistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Januar höhere Festbeträge für die reinen Pflegekosten in Pflegeheimen:

  • Pflegegrad 2: 805 Euro (statt 770 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro (statt 1.262 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro (statt 1.775 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro (statt 2.005 Euro)

Für Pflegeheime in Hamm, wie unsere Einrichtung bei daheim+miteinander, bedeutet dies eine stärkere finanzielle Unterstützung der Bewohner:innen. Diese Erhöhung ist ein wichtiger Schritt, um die Pflegekosten in der stationären Betreuung abzumildern.

Ergänzende Unterstützungsleistungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Unterstützung für Pflegedienste

Die ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wurden eingeführt, um die Nutzung digitaler Pflegehilfsmittel zu fördern. Besonders ambulante Pflegedienste in Hamm profitieren davon, da sie ihren Klienten helfen können, diese neuen Hilfsmittel zu nutzen. So wird die Pflege modernisiert und die Versorgung verbessert.

Ab 2025 wird der monatliche Betrag für alle Pflegegrade von 50 Euro auf 53 Euro erhöht. Diese Erhöhung erleichtert es Pflegebedürftigen, die Vorteile digitaler Pflegeanwendungen zu nutzen und die Pflege zu Hause zu verbessern.

Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung: Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen

Der Wohngruppenzuschlag sorgt dafür, dass eine kontinuierliche organisatorische Präsenzkraft in ambulant betreuten Wohngruppen zur Verfügung steht. Die Anschubfinanzierung hilft dabei, den Wohnraum einmalig so anzupassen, dass er barrierefrei und pflegegerecht ist.

  • Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: von 214 Euro auf 224 Euro monatlich
  • Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade: von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person
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Was bedeuten diese Anpassungen für pflegebedürftige Menschen in Hamm?

Die Änderungen in der Pflegeversicherung ab 2025 sind ein wichtiger Schritt, um die Pflege in Hamm weiter zu verbessern. Ob häusliche Pflege, stationäre Pflege oder die Nutzung von Entlastungsleistungen – die neuen Regelungen bieten pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen spürbare Vorteile. Die Erhöhung der Leistungen um 4,5 Prozent sorgt dafür, dass finanzielle Belastungen reduziert und Pflegeleistungen flexibler genutzt werden können.

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Was diese Erhöhungen für uns bei daheim+miteinander bedeuten

Ab dem 01. Januar 2025 steigen die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege deutlich an – ein wichtiger Schritt, der nicht nur pflegebedürftigen Menschen, sondern auch Einrichtungen in Hamm wie uns bei da+mit in Hamm zugutekommt. Diese Anpassungen schaffen eine Grundlage, um die stationäre Pflege nachhaltig zu gestalten und den Bewohnern eine noch bessere Versorgung zu bieten.

Wie daheim+miteinander Sie in Hamm unterstützt

Wir von daheim+miteinander stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die neuen Pflegeleistungen geht. Ganz gleich, ob Sie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder eine stationäre Altenpflege benötigen – unser erfahrenes Team unterstützt Sie und hilft Ihnen dabei, die für Ihre Situation optimalen Möglichkeiten zu nutzen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung, damit Sie oder Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.

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