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Pflegesachleistungen in Hamm: Informationen zu Anspruch, Höhe und Antrag

Wer in Hamm oder Umgebung auf Unterstützung durch einen Pflegedienst angewiesen ist, kann Pflegesachleistungen über die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sorgen dafür, dass Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad von professionellen Pflegekräften versorgt werden, sei es bei der täglichen Körperpflege, bei der Ernährung, bei Bewegungsübungen oder im Haushalt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Pflegesachleistungen sind, welche Ansprüche Sie haben, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden sind und wie Sie diese in Hamm beantragen können.

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Was sind Pflegesachleistungen?

Unter Pflegesachleistungen versteht man Pflege- und Betreuungsdienste, die von einem zugelassenen Pflegedienst in Hamm erbracht werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt (§ 36 SGB XI). Zu den Pflegesachleistungen zählen:

1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Unterstützung bei der Körperpflege (im Bad oder im Bett)
  • Hilfe beim Aufstehen oder Umlagern
  • An- und Auskleiden
  • Förderung der Beweglichkeit
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Unterstützung bei psychosozialen Problemen
  • Begleitung bei der Alltagsgestaltung und Freizeitaktivitäten
  • Förderung von Kommunikation und sozialen Kontakten
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung (z. B. bei Demenz)

3. Hilfen im Haushalt

  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen und bügeln

4. Pflegefachliche Anleitung

  • Schulung von Angehörigen in pflegerischen Handgriffen
  • Vermittlung praktischer Techniken (z. B. richtige Lagerung)
  • Tipps zum optimalen Einsatz von Leistungen und Ansprüchen

Vollstationäre Langzeitpflege in Hamm: Sicher versorgt und liebevoll betreut

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Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Hamm?

Pflegesachleistungen können alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 in Hamm beanspruchen, die in häuslicher Umgebung versorgt werden, sei es in den eigenen vier Wänden, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft.

Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen, aber Betroffene können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € für unterstützende Angebote nutzen, z. B. haushaltsnahe Hilfen in Hamm.

Höhe der Pflegesachleistungen für Personen mit Pflegegrad in Hamm (2025)

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Pflegegrad Beitrag pro Monat
Pflegegrad 1
0 € (nur Entlastungsbetrag 131 €)
Pflegegrad 2
796 €
Pflegegrad 3
1.497 €
Pflegegrad 4
1.859 €
Pflegegrad 5
2.299 €
Steigt der Bedarf an Unterstützung im Laufe der Zeit, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Höherstufung des Pflegegrads zu beantragen. Nur wenn ein höherer Pflegegrad offiziell anerkannt ist, erhöhen sich auch die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Für Personen mit Pflegegrad 1 in Hamm besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Allerdings können Betroffene den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen.

Mit Pflegegrad 1 darf dieser Betrag auch für Maßnahmen zur Selbstversorgung eingesetzt werden für Hilfe bei Körperpflege, Ausscheidung sowie Essen und Trinken. Ab Pflegegrad 2 bis 5 ist der Entlastungsbetrag ausschließlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote vorgesehen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Personen mit Pflegegrad 2 in Hamm stehen bis zu 796 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu diesem Betrag die Kosten für die Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Personen mit Pflegegrad 2 in Hamm stehen bis zu 796 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu diesem Betrag die Kosten für die Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Anspruch auf 1.859 Euro monatlich. Diese Summe deckt umfangreiche Pflege- und Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld ab.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Mit Pflegegrad 5 übernimmt die Pflegekasse bis zu 2.299 Euro pro Monat. Dieser Betrag ermöglicht eine sehr intensive Betreuung durch professionelle Pflegedienste, wie daheim+miteinander.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was passt für Sie in Hamm?

Sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen können von Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 in Hamm beantragt werden, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Doch es gibt wichtige Unterschiede in Zweck, Höhe und Auszahlung.

Pflegesachleistungen in Hamm

Pflegesachleistungen dienen dazu, die Kosten für einen professionellen Pflegedienst in Hamm abzudecken. Das bedeutet: Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen nicht an die pflegebedürftige Person direkt aus, sondern rechnet mit dem gewählten ambulanten Pflegedienst ab. Das „Sachgeld“ ist also fest an die tatsächlich erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen gebunden.

Verhinderungspflege in Hamm: Professionelle Vertretung, wenn Angehörige einmal Pause brauchen

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Großes. Doch auch sie brauchen Erholung oder fallen zeitweise aus. In unseren sechs Häusern in Hamm übernehmen wir in dieser Zeit zuverlässig die Betreuung und Pflege Ihrer Angehörigen. Unsere Verhinderungspflege sorgt dafür, dass niemand allein bleibt und die Versorgung jederzeit sichergestellt ist.

Pflegegeld in Hamm

Im Gegensatz dazu wird das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Es fällt in der Regel geringer aus als die Pflegesachleistungen, kann aber flexibel genutzt werden, z. B. als Anerkennung für pflegende Angehörige oder um kleinere Hilfen im Alltag zu finanzieren. Voraussetzung: Die häusliche Pflege ist sichergestellt. 

Beispiel aus Hamm:
Eine Seniorin in Hamm wird hauptsächlich von ihrer Tochter gepflegt. Sie erhält Pflegegeld und kann dieses frei einsetzen, etwa für Fahrtkosten oder kleine Alltagsanschaffungen.

Kombination aus beiden Leistungen

Sie müssen sich nicht zwangsläufig für eine Variante entscheiden. Wer nicht den gesamten Anspruch auf Pflegesachleistungen nutzt, kann den Rest in anteiliges Pflegegeld umwandeln, die sogenannte Kombinationsleistung.

Beispiel:
Nutzt eine pflegebedürftige Person in Hamm nur 60 % der Pflegesachleistungen, werden ihr die restlichen 40 % als Pflegegeld ausgezahlt. So profitieren sowohl die Angehörigen als auch der Pflegedienst.

Unser Tipp: Viele Pflegebedürftige in Hamm schöpfen ihre Ansprüche nicht vollständig aus. Es lohnt sich, bei der eigenen Pflegekasse nachzufragen, ob eine Kombination sinnvoll ist. So können Familien die maximale Unterstützung erhalten und Angehörige zusätzlich finanziell entlasten.

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Umwandlungsanspruch: Noch mehr Flexibilität in Hamm

Bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistungen können in sogenannte Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Das ist besonders praktisch, wenn Sie in Hamm zusätzliche Unterstützung im Alltag benötigen, die nicht direkt unter Pflegesachleistungen fällt.

Mögliche Beispiele:

  • Hilfe durch eine anerkannte Haushaltshilfe in Hamm
  • stundenweise Betreuung für Menschen mit Demenz
  • Unterstützung beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen
  • Entlastung durch Alltagsbegleiter

 

Voraussetzung: Der Anbieter muss nach den Landesregelungen in NRW zugelassen sein.

Sechs Häuser in Hamm, ein Ziel: Pflege mit Herz und Sicherheit

Ob vollstationäre Langzeitpflege, eingestreute Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – in unseren sechs Häusern in Hamm sind Sie und Ihre Angehörigen bestens versorgt. Jedes Haus bietet eine vertraute Atmosphäre, professionelle Pflege rund um die Uhr und ein liebevolles Miteinander. So finden Sie genau die Unterstützung, die zu Ihrer Lebenssituation passt. Lernen Sie unsere Häuser in Hamm kennen und lassen Sie sich persönlich zu unseren Pflegeleistungen beraten – wir sind für Sie da.

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Pflegesachleistungen beantragen – so geht’s in Hamm

Der Antrag auf Pflegesachleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Formlosen Antrag stellen
Sie können telefonisch, per E-Mail oder mit einem kurzen formlosen Schreiben den Antrag einreichen. Wichtig ist nur, dass das Datum dokumentiert wird, denn ab diesem Tag gilt Ihr Anspruch.

2. Unterlagen einreichen
Ihre Pflegekasse schickt Ihnen anschließend die offiziellen Formulare. Diese müssen ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden.

3. Pflegedienst auswählen
Wählen Sie in Hamm einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. Viele Dienste in Hamm beraten Sie auch bei der Antragstellung.

4. Begutachtung abwarten
Falls noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt. Auf Basis dieser Begutachtung wird Ihr Pflegegrad festgelegt.

5. Bewilligung und Start der Leistungen
Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die vereinbarten Leistungen bis zur Höchstgrenze Ihres Pflegegrads. 

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