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Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick: Einstufung durch den Medizinischen Dienst und Leistungen

Die Pflegegrade 1 bis 5 sind ein zentrales Instrument, um den Unterstützungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen zu ermitteln. Sie helfen nicht nur dabei, den Umfang der Pflege zu definieren, sondern auch, die Leistungen der Pflegeversicherung gezielt auf die Bedürfnisse abzustimmen. Doch wie wird ein Pflegegrad ermittelt? Welche Kriterien spielen eine Rolle, und wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ab?

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Pflegegrade: Was steckt dahinter?

Die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzen seit 2017 die früheren Pflegestufen und berücksichtigen nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen. Ziel ist es, eine gerechte Einschätzung der individuellen Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten.
Die Einteilung in Pflegegrade basiert auf dem Grad der Selbstständigkeit einer Person. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist die Beeinträchtigung und desto größer der Bedarf an Unterstützung.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Die fünf Pflegegrade sind dafür da, den individuellen Pflegebedarf eines Menschen einzuschätzen und passende Unterstützung zu ermöglichen. Sie reichen von Pflegegrad 1, der bei geringen Einschränkungen vergeben wird, bis zu Pflegegrad 5, der bei schwerster Pflegebedürftigkeit gilt. Jeder Pflegegrad hat klare Kriterien und bietet unterschiedliche Leistungen, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern sollen.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 1 haben leichte Einschränkungen im Alltag, benötigen aber nur gelegentlich Unterstützung. Typische Beispiele sind Hilfe beim Einkaufen oder kleinere Aufgaben im Haushalt.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Dieser Pflegegrad wird vergeben, wenn regelmäßige Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität oder Ernährung notwendig ist. Pflegebedürftige in diesem Grad erhalten auch Anspruch auf ambulante und stationäre Leistungen.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen umfassende Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, oft mehrmals täglich. Die Versorgung kann durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder in stationären Einrichtungen erfolgen.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

In Pflegegrad 4 sind die Einschränkungen sehr ausgeprägt. Pflegebedürftige benötigen fast rund um die Uhr Hilfe, sei es bei der Körperpflege, Mobilität oder medizinischen Versorgung.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen

Dieser Pflegegrad betrifft Menschen, die nicht nur schwerst pflegebedürftig sind, sondern auch besondere Unterstützung benötigen, zum Beispiel aufgrund von extremen Einschränkungen in der Mobilität oder bei schwerwiegenden neurologischen Erkrankungen.

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Wir sind für Sie da in Hamm – unabhängig vom Pflegegrad

Egal, welcher Pflegegrad bei Ihnen oder Ihren Angehörigen festgestellt wurde – wir von daheim+miteinander sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner in Hamm. Unsere Leistungen umfassen die vollstationäre Langzeitpflege, eingestreute Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Wir verstehen die Herausforderungen, denen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien im Alltag begegnen, und stehen Ihnen zur Seite. Insbesondere unsere Verhinderungspflege richtet sich an pflegende Angehörige in Hamm, die sich eine Auszeit gönnen möchten oder kurzfristig verhindert sind. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Liebsten bei uns bestens aufgehoben sind – in einer vertrauten Umgebung.

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Die sechs Begutachtungsbereiche des Medizinischen Dienstes

Um den Pflegegrad zu bestimmen, führt der Medizinische Dienst (MD) eine umfassende Begutachtung durch. Dabei wird der Alltag der betroffenen Person genau unter die Lupe genommen. Der MD orientiert sich an sechs festgelegten Bereichen, die die Selbstständigkeit und den Pflegebedarf bewerten:

  • Mobilität

Ein wichtiger Aspekt ist die Beweglichkeit der Person: Kann sie selbstständig aufstehen, sich hinsetzen oder Treppen steigen? Wie gut gelingt es der Person, sich im Alltag fortzubewegen? Ein wichtiger Aspekt ist die Beweglichkeit der Person: Kann sie selbstständig aufstehen, sich hinsetzen oder Treppen steigen? Wie gut gelingt es, sich im Alltag sicher fortzubewegen? Gerade das Risiko von Stürzen spielt hier eine große Rolle. Mehr dazu und wie man Stürzen vorbeugen kann, erfahren Sie in unserem Blogartikel zu diesem Thema.

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier wird bewertet, wie gut die Person Entscheidungen treffen, sich orientieren und mit anderen kommunizieren kann. Dazu zählt beispielsweise, ob sie vertraute Personen erkennt, einfache Anweisungen versteht oder sich verständlich ausdrückt.

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Neben körperlichen Fähigkeiten werden auch Verhaltensauffälligkeiten und psychische Belastungen berücksichtigt. Dazu gehören nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen oder Erkrankungen wie Depressionen, die den Alltag erschweren können. 

Demenz kann ebenfalls zu diesen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen gehören. Wenn Sie mehr über Demenz und die Unterstützungsmöglichkeiten in Hamm erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen, unseren Blogartikel zu diesem Thema zu lesen.

 

  • Selbstversorgung

Ein zentraler Bereich ist die Fähigkeit, alltägliche Aufgaben eigenständig zu erledigen. Dazu zählen das Waschen, Anziehen, Essen oder der Gang zur Toilette.

  • Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen

Auch der Umgang mit medizinischen und therapeutischen Maßnahmen spielt eine Rolle. Dazu gehören unter anderem das Wechseln von Verbänden, die Einnahme von Medikamenten oder die Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen.

  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Abschließend wird betrachtet, wie gut die Person ihren Alltag selbst strukturieren und soziale Kontakte pflegen kann. Hierzu zählen die Teilnahme an Aktivitäten, der Austausch mit anderen Menschen und die Fähigkeit, ein erfülltes Leben zu gestalten.

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Der Ablauf der Begutachtung für einen Pflegegrad

1. Antragstellung bei der Pflegekasse

Der erste Schritt ist ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird, da die Leistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt werden.

2. Terminvereinbarung mit dem Medizinischen Dienst

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MD, einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Der Termin findet in der Regel zu Hause oder, falls die Person in einer stationären Einrichtung lebt, vor Ort statt.

3. Vorbereitung auf die Begutachtung

Vor dem Termin sollten alle relevanten Unterlagen bereitgelegt werden, darunter:

  • Ärztliche Gutachten

  • Medikamentenpläne

  • Pflegeprotokolle (z. B. ein Tagebuch über die benötigte Hilfe im Alltag)

 

4. Durchführung der Begutachtung

Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MD besucht die betroffene Person und prüft anhand der sechs Begutachtungsbereiche den Grad der Selbstständigkeit. Dabei wird die betroffene Person beobachtet, es werden Fragen gestellt, und es wird geprüft, wie alltägliche Aufgaben bewältigt werden.

5. Bewertung anhand eines Punktesystems

Für jeden der sechs Begutachtungsbereiche vergibt der MD Punkte, die je nach Grad der Selbstständigkeit unterschiedlich hoch ausfallen. Die Gesamtpunktzahl bestimmt schließlich den Pflegegrad:

Pflegegrad Punktzahl
Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4
70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 4
90 bis 100 Punkte

6. Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erstellt der MD einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis dieses Berichts über die Zuteilung des Pflegegrades.

7. Widerspruchsmöglichkeit

Falls der beantragte Pflegegrad nicht bewilligt oder ein zu niedriger Pflegegrad zugeteilt wird, können Betroffene Widerspruch gegen die Einstufung einlegen.

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Leistungen der Pflegeversicherung: Ein Überblick nach Pflegegraden

Die Pflegeversicherung bietet je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind:

Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten vor allem unterstützende Leistungen, die ihnen den Alltag erleichtern. Dazu gehören:

  • Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro

  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie Gehhilfen oder Notrufsysteme

  • Regelmäßige Pflegeberatung

Pflegegrade 2 bis 5

Mit einem höheren Pflegegrad stehen umfangreichere Leistungen zur Verfügung, um die Pflege sicherzustellen. Dazu zählen:

  • Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige

  • Pflegesachleistungen, wenn ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden

  • Kostenübernahme für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, falls die Pflegeperson

    vorübergehend ausfällt

  • Zuschüsse für die vollstationäre Pflege in Pflegeeinrichtungen

Mit steigender Pflegebedürftigkeit nimmt auch die finanzielle Unterstützung zu. Zusätzlich können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Leistungen wie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung oder die Kostenübernahme für spezielle Hilfsmittel beantragen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Stationäre Pflege in Hamm bei daheim+miteinander

Unsere stationäre Pflege in Hamm bietet pflegebedürftigen Menschen ein liebevolles und sicheres Zuhause. Mit einem erfahrenen Team kümmern wir uns ganzheitlich um die individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner – von der Grundpflege und medizinischen Betreuung bis hin zur sozialen Begleitung und Freizeitgestaltung. Unser Ziel ist es, ein Leben in Würde und mit Lebensqualität zu ermöglichen, während Angehörige jederzeit willkommen sind.

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