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Pflegegrad 4: Leistungen, Unterstützung und konkrete Hilfe in Hamm

Wenn ein Mensch dauerhaft im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, weil die Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist, stellt die Familien, Angehörige und auch die Betroffenen selbst vor große Herausforderungen. Mit dem Pflegegrad 4 wird eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ festgestellt – verbunden mit zahlreichen Leistungen der Pflegeversicherung. In diesem Artikel erfahren Sie, was Pflegegrad 4 bedeutet und welche Unterstützungen Ihnen in Hamm zustehen.

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Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 70 und unter 90 Punkte erreicht werden. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst und bezieht sich nicht nur auf körperliche Einschränkungen, sondern auch auf kognitive, psychische und soziale Aspekte. Wer Pflegegrad 4 erhält, benötigt in der Regel täglich umfassende Hilfe, etwa bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Mobilität oder im Umgang mit Therapien.

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Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick – und wie daheim+miteinander helfen kann

Leistungen (Pflegegrad 4) Betrag/Anspruch
Pflegegeld
800 € / Monat
Pflegesachleistungen
1859 € / Monat
Kombinationsleistung
anteilig möglich
Verhinderungspflege
1.685 € / Jahr
Kurzzeitpflege
1.854 € / Jahr
Tages- oder Nachtpflege
1.685 € / Monat
Entlastungsbetrag
131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42€/Monat
Technische Pflegehilfsmittel
ja (je nach Bedarf)
Wohnraumanpassung
bis 4.180 € pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege
1.855 € / Monat Zuschuss
Pflegeberatung und Beratungseinsätze
Ja
Pflegekurse für Angehörige
Ja
Wohngruppenzuschuss
214 € / Monat
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
bis 53 € / Monat

Sie möchten einen Überblick über die Leistungen für jeden Pflegegrad? Lesen Sie hier mehr.

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Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige in Hamm

Pflegebedürftige in Hamm mit Pflegegrad 4, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, ohne einen professionellen Pflegedienst einzubinden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Es wird monatlich in Höhe von 800 Euro gezahlt und steht zur freien Verfügung. Die Pflege muss regelmäßig durch einen Beratungseinsatz begleitet werden – bei Pflegegrad 4 vierteljährlich, um sicherzustellen, dass die Qualität der Pflege gewährleistet ist.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

Die sogenannte Kombinationsleistung bietet Pflegebedürftigen in Hamm die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld flexibel zu kombinieren. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden wird – etwa an bestimmten Wochentagen oder für spezielle pflegerische Maßnahmen.

Je nachdem, wie viel der Ihnen zustehenden Sachleistungen Sie nutzen, erhalten Sie anteilig das verbleibende Pflegegeld. Wird beispielsweise 75 % der Sachleistungen in Anspruch genommen, erhalten Sie noch 25 % des Pflegegelds.

Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson

Wenn pflegende Angehörige in Hamm zeitweise verhindert sind, etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen, springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt hierfür Leistungen im Wert von bis zu 1.685 Euro pro Jahr, maximal für 6 Wochen. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege übertragen werden. Die Ersatzpflege kann durch eine private Person oder einen Pflegedienst in Hamm erfolgen und sowohl tageweise als auch stundenweise genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde.

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Verhinderungspflege in Hamm durch unser erfahrenes Team

Wenn pflegende Angehörige Erholung brauchen, Termine wahrnehmen möchten oder krankheitsbedingt ausfallen, übernehmen wir die Pflege im Rahmen der Verhinderungspflege. Ob für einige Stunden, mehrere Tage oder auch während eines längeren Urlaubs, unser professionelles Team ist kurzfristig einsatzbereit. Besonders bei Pflegegrad 4 ist eine sichere und kompetente Versorgung entscheidend, und genau das bieten wir mit viel Engagement und Herzlichkeit.

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Kurzzeitpflege nach Klinikaufenthalt oder in Krisensituationen

Die Kurzzeitpflege ist eine stationäre Pflegeform auf Zeit, die etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden kann. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 Euro pro Jahr für maximal acht Wochen. Zusätzlich können bis zu 1.685 Euro aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden, wenn sich die häusliche Situation vorübergehend nicht sicherstellen lässt – etwa beim Umbau des Wohnraums oder bei plötzlichem Ausfall der Pflegeperson.

Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 wird ein neues jährliches Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro eingeführt, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann – je nach individuellem Bedarf.

Eingestreute Kurzzeitpflege von daheim+miteinander als flexible Lösung

In besonderen Lebenssituationen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehendem Wegfall der häuslichen Pflege, bieten wir die Möglichkeit der eingestreuten Kurzzeitpflege in Hamm. Das bedeutet: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können für einige Tage oder Wochen stationär bei uns aufgenommen und versorgt werden, ohne langfristig in die Einrichtung einzuziehen.

Tages- oder Nachtpflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege in Hamm

Die teilstationäre Pflege, auch als Tages- oder Nachtpflege bekannt, ergänzt die häusliche Pflege. Pflegebedürftige in Hamm verbringen dabei den Tag oder die Nacht in einer spezialisierten Einrichtung, erhalten dort Betreuung, Mahlzeiten und pflegerische Leistungen, und kehren anschließend in die eigene Wohnung zurück. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 in Hamm können dafür bis zu 1.685 Euro monatlich von der Pflegekasse erhalten. Die Leistung ist kombinierbar mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen und entlastet vor allem Angehörige im Alltag.

Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung im Alltag

Der sogenannte Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung von 131 Euro monatlich, die für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann. Er soll dazu beitragen, pflegende Angehörige in Hamm zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Eingesetzt werden kann der Betrag beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote, Tagespflege oder bestimmte Alltagsbegleiter – je nach Landesrecht.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektion & Co.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Diese Materialien dienen der hygienischen Pflege im Alltag und können über spezialisierte Anbieter regelmäßig geliefert werden – meist ohne aufwendige Einzelabrechnung.

Technische Pflegehilfsmittel zur Unterstützung der häuslichen Pflege.

Neben den Verbrauchsmaterialien können auch technische Hilfsmittel beantragt werden. Dazu gehören Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hausnotrufsysteme oder Toilettenstühle. Diese Geräte unterstützen die Pflege zu Hause und tragen zur Sicherheit und Selbstständigkeit bei. In der Regel erfolgt die Kostenübernahme über die Pflegekasse, oft mit einer geringen Zuzahlung. Häufig werden die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt.

Wohnraumanpassung: Zuschüsse für barrierefreies Wohnen

Wenn die Wohnsituation nicht mehr zur Pflegesituation passt, können bauliche Veränderungen nötig werden – etwa der Einbau eines Treppenlifts, eine ebenerdige Dusche oder Haltegriffe im Badezimmer. Für solche sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4180 Euro pro Maßnahme bereit. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Pflege zu Hause erleichtert oder ermöglicht.

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Hamm

Wenn die häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr möglich ist, unterstützt die Pflegekasse die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim. Bei Pflegegrad 4 übernimmt sie einen monatlichen Betrag von 1.855 Euro für pflegebedingte Aufwendungen. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie der einrichtungseinheitliche Eigenanteil müssen weiterhin selbst getragen werden. Der Eigenanteil sinkt jedoch, je länger eine Person bereits in stationärer Pflege lebt.

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Unsere vollstationäre Langzeitpflege bei daheim+miteinander

Wenn die Versorgung zu Hause dauerhaft nicht mehr möglich ist, bietet unsere vollstationäre Langzeitpflege in Hamm eine sichere und herzliche Umgebung. Menschen mit Pflegegrad 4 erhalten bei uns eine umfassende Betreuung – pflegerisch, medizinisch und sozial. Unser Team begleitet die Bewohner mit Erfahrung, Empathie und Zeit – rund um die Uhr. In unserer

Einrichtung legen wir besonderen Wert auf einen strukturierten Alltag, feste Bezugspersonen und eine familiäre Atmosphäre, in der sich jeder gut aufgehoben fühlen kann.

Pflegeberatung und Beratungseinsätze nach § 7a und § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese kann helfen, die Pflege zu organisieren, Leistungen richtig zu beantragen und individuelle Unterstützungsangebote zu finden. Wer Pflegegeld bezieht, muss zudem regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, um den Anspruch aufrechtzuerhalten.

Pflegekurse für Angehörige: Wissen für den Pflegealltag

Pflegende Angehörige können an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen. Dort lernen sie grundlegende pflegerische Handgriffe, erhalten praktische Tipps und können Fragen zu Pflege, Entlastung und Kommunikation stellen.

Wohngruppenzuschuss für betreutes Wohnen in Gemeinschaft

Wer in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt, kann zusätzlich einen Wohngruppenzuschuss von 214 Euro monatlich beantragen. Dieser Zuschuss soll den organisatorischen Mehraufwand und die gemeinschaftliche Betreuung unterstützen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine anerkannte Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen handelt und eine Pflegefachkraft regelmäßig präsent ist.

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält monatlich einen Zuschuss für die Organisation und Betreuung.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Zuschuss für Pflege-Apps

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können einen Zuschuss für digitale Pflegeanwendungen erhalten. Diese sogenannten DiPA umfassen beispielsweise Apps zur Sturzprophylaxe, zur Verbesserung kognitiver Fähigkeiten oder zur Strukturierung des Pflegealltags. Die Pflegekasse stellt hierfür bis zu 53 Euro pro Monat zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Anwendung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist.

Pflegegrad 4 mit Unterstützung durch daheim+miteinander

Pflegegrad 4 bringt viele Herausforderungen mit sich – körperlich, organisatorisch und emotional. Doch niemand muss diese Aufgabe allein bewältigen. Mit dem richtigen Wissen und einem verlässlichen Partner an der Seite lässt sich der Pflegealltag deutlich erleichtern. Wir von daheim+miteinander in Hamm stehen Ihnen zur Seite.

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