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Pflegegrad 1: Diese Zuschüsse und Leistungen stehen Ihnen zu

Wer im Alltag erste Einschränkungen spürt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegrad 1 erhalten. Auch wenn der Pflegebedarf noch gering ist, gibt es bereits finanzielle Zuschüsse und Unterstützungsangebote, die den Alltag erleichtern. Doch welche Leistungen stehen Ihnen in Hamm mit Pflegegrad 1 zu? Welche Hilfen übernimmt die Pflegekasse, und wie kann daheim+miteinander in Hamm Sie unterstützen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen, Leistungen und möglichen Zuschüssen.

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Pflegegrad 1 – Definition

Pflegegrad 1 wird Personen zuerkannt, die in ihrer Selbstständigkeit nur geringfügig eingeschränkt sind. Das bedeutet, dass sie ihren Alltag größtenteils noch eigenständig bewältigen können, jedoch in bestimmten Bereichen Unterstützung benötigen.

Im Vergleich zu höheren Pflegegraden besteht bei Pflegegrad 1 kein erheblicher Pflegebedarf, dennoch kann es bereits erste Einschränkungen in der Mobilität, der kognitiven Leistungsfähigkeit oder der Alltagsbewältigung geben. Betroffene haben möglicherweise Schwierigkeiten mit körperlichen Aufgaben wie dem Treppensteigen oder der Haushaltsführung.

Einstufung in Pflegegrad 1 – Voraussetzungen und Kriterien

Wer im Alltag zunehmend Unterstützung benötigt, kann einen Pflegegrad beantragen. Die Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Dabei wird anhand eines standardisierten Verfahrens geprüft, in welchen Bereichen des täglichen Lebens Hilfe erforderlich ist.

Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Prüfer. Sie bewerten verschiedene Lebensbereiche und vergeben Punkte, die über den Pflegegrad entscheiden. Doch welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Und wie wird festgestellt, ob Pflegegrad 1 vorliegt?

Kriterien für die Pflegebegutachtung

Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs Modulen:

  • Mobilität: Kann sich die Person sicher bewegen, stehen, sitzen und Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Findet sich die Person im Alltag zurecht, trifft sie eigene Entscheidungen und kann sie Gespräche führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Besteht Unterstützungsbedarf aufgrund von Ängsten, Aggressionen oder anderen psychischen Belastungen?
  • Selbstversorgung: Ist die Person in der Lage, sich selbst zu waschen, anzuziehen und zu essen?
  • Bewältigung von Krankheit und Therapie: Benötigt sie Hilfe bei Medikamenteneinnahme, Verbandwechsel oder anderen Behandlungen?
  • Alltagsgestaltung und soziale Kontakte: Kann sie den Tagesablauf eigenständig planen, sich beschäftigen und Kontakte pflegen?

 

Jedes dieser sechs Module enthält bis zu 16 Bewertungskriterien. Die Punktzahlen aus allen Modulen werden addiert und gewichtet, um die Gesamtbewertung zu bestimmen. Das Ergebnis dieser Prüfung bestimmt den Pflegegrad und damit die verfügbaren Leistungen.

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Leistungen bei Pflegegrad 1 in Hamm – Welche Unterstützung gibt es?

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Dennoch gibt es verschiedene Zuschüsse und Hilfen, die den Alltag erleichtern.

Leistungen (Pflegegrad 1) Betrag/Anspruch
Entlastungsbetrag
131€ / Monat
Pflegehilfsmittel
Bis zu 42 € / Monat
Hausnotruf
Bis zu 25,50 € / Monat
Wohnraumanpassung
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung & Schulungen
Ja
Wohngruppenzuschuss
224 € / Monat
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Bis zu 53 € / Monat
Kurzzeitpflege
Kein Anspruch
Verhinderungspflege
Kein Anspruch
Vollstationäre Pflege
131 € / Monat

Wie unterscheiden sich die Pflegegrade? Erfahren Sie, welche Leistungen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen und wann mehr Unterstützung möglich ist.

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Pflegegeld und Pflegesachleistungen – Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, selbst wenn die Betreuung durch Angehörige erfolgt. Auch Pflegesachleistungen, also die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, können erst ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Leistung finanziert eine Ersatzpflegeperson, wenn die Hauptpflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen ausfällt.

Auch die Kurzzeitpflege ist erst ab Pflegegrad 2 möglich. Das bedeutet, dass eine vorübergehende stationäre Betreuung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht von der Pflegekasse übernommen wird.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel – Was steht Ihnen zu?

Hilfsmittel wie Rollatoren, Gehstöcke oder Hörgeräte stehen allen Versicherten zu – unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist lediglich ein ärztliches Rezept. Pflegehilfsmittel, also spezielle Produkte zur Pflege, können ab Pflegegrad 1 genutzt werden. Dazu gehören:

  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Pflegerollstühle
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen

Diese Hilfsmittel sollen den Pflegealltag erleichtern und können von der Pflegekasse finanziert werden.

Hausnotruf – Zuschuss für mehr Sicherheit

Ein Hausnotrufsystem kann für Pflegebedürftige eine wichtige Absicherung sein, insbesondere wenn sie allein leben. Damit können sie im Notfall schnell Hilfe rufen, ohne ein Telefon benutzen zu müssen.

Mit Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro für ein anerkanntes Hausnotrufsystem zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Person bei einem Notfall nicht selbstständig per Telefon Hilfe holen könnte.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung – Barrierefrei wohnen

Wenn alltägliche Bewegungen schwieriger werden, kann ein barrierefreier Umbau der Wohnung notwendig sein. Die Pflegekasse unterstützt solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Umbaumaßnahme.

Typische Umbauten sind:

  • Treppenlifte für mehr Mobilität innerhalb des Hauses
  • Umbau des Badezimmers – z. B. eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe an der Toilette
  • Absenkung von Türschwellen und der Einbau von Rampen für mehr Barrierefreiheit

 

Wichtig: Da die Pflegekassen nur bestimmte Maßnahmen übernehmen, ist es ratsam, sich vorab beraten zu lassen. Ein Antrag sollte stets vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme genehmigt wird.

Stationäre Pflege – Kaum Unterstützung bei Pflegegrad 1

Ein Umzug ins Pflegeheim wird bei Pflegegrad 1 in der Regel nicht notwendig sein. Falls sich Pflegebedürftige dennoch für eine stationäre Pflege entscheiden, gibt es nur eine finanzielle Unterstützung von 131 Euro pro Monat. Die restlichen Kosten müssen selbst getragen werden.

Vollstationäre Langzeitpflege in Hamm – Ein liebevolles Zuhause auf Dauer

Die vollstationäre Langzeitpflege bei daheim+miteinander in Hamm bietet pflegebedürftigen Menschen ein dauerhaftes und sicheres Zuhause. In unseren Einrichtungen erhalten unsere Bewohner eine umfassende Betreuung, medizinische Versorgung und individuelle Unterstützung im Alltag. Ob Körperpflege, Ernährung oder Medikamenteneinnahme – unser erfahrenes Team ist rund um die Uhr für Sie da. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf soziale Kontakte und eine abwechslungsreiche Tagesgestaltung, um die Lebensqualität unserer Bewohner bestmöglich zu erhalten.

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Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1 – Welche Unterstützung gibt es?

Jede Pflegesituation ist individuell – deshalb gibt es auch verschiedene Leistungen, die je nach Bedarf in Anspruch genommen werden können. Auch wenn Pflegegrad 1 nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt, stehen einige zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Auch wenn Pflegegrad 1 nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt, gibt es bereits einige Hilfen. Doch ab wann besteht Anspruch auf mehr Unterstützung? In unserem Blogbeitrag Pflegegrade im Überblick erklären wir, welche Leistungen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen.

Tagespflege & Nachtpflege

Die teilstationäre Pflege ermöglicht es, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während die restliche Zeit zu Hause verbracht wird. Mit Pflegegrad 1 gibt es leider keinen Anspruch auf diese Leistung – sie steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Wer Pflegegrad 1 hat, kann eine kostenlose Pflegeberatung (§7a SGB XI) in Anspruch nehmen. Diese hilft dabei, die passenden Leistungen zu finden und zu beantragen. Zusätzlich besteht einmal jährlich die Möglichkeit für einen Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI), um weitere individuelle Unterstützung zu erhalten.

Pflegekurse für Angehörige

Angehörige oder andere Personen, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmern möchten, können an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen. Dort lernen sie praktische Grundlagen – von der richtigen Unterstützung beim Ankleiden bis hin zur Körperpflege. Die Kurse stehen allen offen, die sich für das Thema Pflege interessieren.

Wohngruppenzuschuss – Unterstützung für gemeinsames Wohnen

Menschen, die in einer betreuten Wohngruppe leben, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 224 Euro – unabhängig davon, ob sie Pflegegrad 1 oder einen höheren Pflegegrad haben. Dieser Betrag soll dabei helfen, gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern und Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Lösungen, die den Pflegealltag erleichtern, werden ebenfalls gefördert. Dazu zählen z. B. Apps zur Organisation von Pflegeaufgaben oder digitale Erinnerungshilfen. Die Pflegekasse stellt dafür bis zu 53 Euro monatlich zur Verfügung.

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Wie kann daheim+miteinander in Hamm bei Pflegegrad 1 unterstützen?

Auch wenn Pflegegrad 1 noch keine umfangreiche Pflege erfordert, gibt es Möglichkeiten, den Alltag angenehmer und sicherer zu gestalten. Bei daheim+miteinander in Hamm bieten wir Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen abgestimmt sind.

Kurzzeitpflege in Hamm – Flexible Betreuung bei Bedarf

Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Dennoch kann eine vorübergehende stationäre Betreuung notwendig werden – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige eine Auszeit benötigen.

Bei daheim+miteinander in Hamm bieten wir eingestreute Kurzzeitpflege an. Diese flexible Form der Betreuung kann in vielen Situationen sinnvoll sein:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, um sich zu erholen und wieder zu Kräften zu kommen
  • Bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • Zur Entlastung von Angehörigen, wenn diese verhindert sind oder eine Pause brauchen

 

Unsere Kurzzeitpflege ermöglicht eine individuelle Betreuung in einer sicheren Umgebung. Unser Team sorgt dafür, dass sich Pflegebedürftige rundum wohlfühlen – mit medizinischer Versorgung, sozialer Betreuung und einer strukturierten Tagesgestaltung.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns!

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