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Grundpflege und Behandlungspflege in Hamm: Unterschiede, Leistungen und Finanzierung erklärt

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, tauchen schnell viele Fragen auf: Welche Leistungen stehen mir zu? Wer übernimmt die Kosten? Und worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Beide Begriffe werden im Pflegealltag häufig verwendet, bedeuten jedoch nicht dasselbe. Während die Grundpflege die Unterstützung bei alltäglichen Bedürfnissen umfasst, geht es bei der Behandlungspflege um medizinisch notwendige Maßnahmen.

In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich erklärt, welche Leistungen jeweils dazugehören, welche Voraussetzungen in Hamm gelten und wie die Kostenübernahme geregelt ist.

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Grundpflege und Behandlungspflege in Hamm: Unterschiede einfach erklärt

Wer sich in Hamm mit dem Thema stationäre Pflege beschäftigt, stößt schnell auf zwei zentrale Begriffe: Grundpflege und Behandlungspflege. Für Angehörige sowie Pflegebedürftige ist jedoch oft unklar, worin genau der Unterschied liegt und welche Leistungen in einem Pflegeheim in Hamm tatsächlich übernommen werden.

Während die Grundpflege die Unterstützung im Alltag umfasst, betrifft die Behandlungspflege medizinisch notwendige Maßnahmen. Beide Bereiche greifen in Pflege ineinander – Für die Finanzierung muss jedoch zusätzlich danach unterschieden werden, ob die Versorgung ambulant oder stationär erfolgt.

Unsere stationäre Pflege in Hamm

Wer sich mit Grundpflege und Behandlungspflege beschäftigt, merkt schnell: Viele Leistungen greifen im Alltag ineinander, vor allem im stationären Bereich. Umso wichtiger ist es, einen Ort zu kennen, an dem Pflege ganzheitlich gedacht und umgesetzt wird. In unseren Häusern erleben Sie, wie Grundpflege und medizinische Betreuung professionell und abgestimmt zusammenwirken. Für Sicherheit im Alltag und Entlastung für Angehörige.

Typische Leistungen der Grundpflege bei daheim+miteinander

In den Häusern von daheim+miteinander gehört die Grundpflege zum täglichen Pflegealltag – sowohl in der vollstationären Langzeitpflege als auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und gleichzeitig Sicherheit und Würde zu gewährleisten.

Unterstützung bei der Körperpflege

Dazu gehören Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasur sowie Haar- und Intimpflege. Bei daheim+miteinander wird die Körperpflege individuell angepasst. Unsere Pflegekräfte achten darauf, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und nur dort zu unterstützen, wo Hilfe wirklich notwendig ist. Die Intimsphäre unserer Bewohner steht dabei immer im Mittelpunkt.

Hilfe beim An- und Auskleiden

Viele pflegebedürftige Menschen benötigen Unterstützung beim Anziehen oder beim Wechseln der Kleidung. In den Häusern von daheim+miteinander erfolgt dies in ruhiger Atmosphäre und angepasst an den persönlichen Tagesrhythmus. Dabei wird auf bequeme, passende Kleidung und das Wohlbefinden der Bewohner geachtet.

Unterstützung bei der Mobilität

Hierzu zählen Hilfe beim Aufstehen, Umlagern im Bett, Transfers vom Bett in den Rollstuhl oder Unterstützung beim Gehen. daheim+miteinander legt großen Wert auf aktivierende Pflege. Das bedeutet: Bewegungen werden nicht vollständig übernommen, sondern so begleitet, dass vorhandene Mobilität möglichst erhalten bleibt.

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Manche Bewohner in unseren Einrichtungen in Hamm benötigen Unterstützung beim Essen und Trinken. Die Pflegekräfte achten dabei auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr, individuelle Kostformen und eine angenehme Esssituation. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu fördern und gleichzeitig Mangelernährung vorzubeugen.

Unterstützung bei der Ausscheidung

Hierzu gehören Hilfe beim Toilettengang, bei der Nutzung von Inkontinenzmaterial sowie hygienische Versorgung. In den Einrichtungen von daheim+miteinander wird dieser Bereich besonders sensibel begleitet, da er stark mit Schamgefühl verbunden sein kann. Diskretion und respektvoller Umgang haben hier oberste Priorität.

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Typische Leistungen der Behandlungspflege bei daheim+miteinander

Neben der Grundpflege übernehmen unsere Pflegefachkräfte in den Häusern auch medizinisch notwendige Maßnahmen – die sogenannte Behandlungspflege. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich auf ärztliche Anordnung und dienen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung.

Medikamentengabe

Dazu gehört das fachgerechte Richten und Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten. Bei daheim+miteinander stellen Pflegefachkräfte sicher, dass Medikamente korrekt dosiert, pünktlich verabreicht und dokumentiert werden. Wechselwirkungen und Verträglichkeiten werden dabei im Blick behalten.

Injektionen (z. B. Insulin)

Bei Erkrankungen wie Diabetes sind regelmäßige Injektionen notwendig. In den Einrichtungen übernehmen qualifizierte Pflegefachkräfte diese Aufgaben fachgerecht und nach ärztlicher Verordnung. Blutzuckerwerte werden kontrolliert und dokumentiert.

Wundversorgung und Verbandswechsel

Chronische oder postoperative Wunden müssen regelmäßig versorgt werden.

daheim+miteinander führt Verbandswechsel nach ärztlicher Anordnung durch und beobachtet den Heilungsverlauf sorgfältig. Veränderungen werden dokumentiert und bei Bedarf mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten abgestimmt.

Kontrolle von Vitalwerten

Hierzu gehören Blutdruck-, Puls- oder Blutzuckermessungen. Die regelmäßige Kontrolle ermöglicht es, gesundheitliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Kompressionstherapie

Das An- und Ausziehen von medizinisch verordneten Kompressionsstrümpfen zählt ebenfalls zur Behandlungspflege. In den Häusern von daheim+miteinander wird diese Maßnahme fachgerecht durchgeführt, um die Durchblutung zu fördern und Komplikationen vorzubeugen.

Ganzheitliche Pflege in einem sicheren in Hamm – daheim+miteinander

Pflege bedeutet mehr als einzelne Leistungen. Sie ist ein Zusammenspiel aus Unterstützung im Alltag und medizinischer Versorgung. Gerade wenn die Pflege zu Hause an ihre Grenzen stößt, kann eine stationäre Lösung Ihnen neue Sicherheit bieten. Unsere Angebote bieten Ihnen strukturierte Abläufe, qualifiziertes Personal und eine Umgebung, in der sich Bewohner gut aufgehoben fühlen.

Rechtliche Grundlagen: Grundpflege nach SGB XI und Behandlungspflege nach SGB V

Für Senioren, Pflegebedürftige und Angehörige in Hamm ist es oft nicht sofort nachvollziehbar, warum Pflegeleistungen über unterschiedliche Kostenträger laufen. Der Grund liegt in den gesetzlichen Regelungen.

Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege ist Teil der Pflegeversicherung und im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Unterstützungsleistungen im Alltag, beispielsweise bei der Körperpflege, Mobilität oder Ernährung.

In den Häusern von daheim+miteinander ist die Grundpflege fester Bestandteil der vollstationären Versorgung. Sie wird individuell geplant und rund um die Uhr sichergestellt, sowohl in der Langzeitpflege als auch während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege gehört zur Krankenversicherung und ist in § 37 SGB V geregelt. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Maßnahmen wie:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Injektionen
  • Kontrolle von Vitalwerten

 

Diese Leistungen sind unabhängig vom Pflegegrad möglich. In den Einrichtungen von daheim+miteinander in Hamm werden ärztlich verordnete Maßnahmen fachgerecht durch qualifizierte Pflegekräfte durchgeführt und dokumentiert.

Wichtig: In der ambulanten Pflege können Grundpflege und Behandlungspflege getrennt abgerechnet werden. Die Grundpflege läuft dann über die Pflegeversicherung, die Behandlungspflege – bei ärztlicher Verordnung – über die Krankenkasse.

Im stationären Bereich gilt diese Trennung in der Abrechnung jedoch nicht. Dort werden sämtliche pflegerischen Leistungen anteilig von der Pflegeversicherung finanziert. Die Behandlungspflege wird im Heim quasi mit erbracht und nicht separat über die Krankenkasse abgerechnet.

Typische Leistungen der Behandlungspflege bei daheim+miteinander

Merkmal Grundpflege (SGB XI) Behandlungspflege (SGB V)
Ziel
Unterstützung im Alltag
Medizinische Versorgung
Durchführung
Pflegekräfte
Examinierte Pflegefachkräfte
Rechtliche Grundlage
Pflegeversicherung
Krankenversicherung
Voraussetzung
Pflegegrad
Ärztliche Verordnung

Finanzierung der Pflege bei daheim+miteinander in Hamm

Wie die Pflege im Heim finanziert wird, ist für viele Angehörige zunächst schwer zu durchschauen, vor allem, weil hier andere Regeln gelten als bei der Pflege zu Hause.

Wichtig zu wissen: In der stationären Pflege werden Grundpflege und Behandlungspflege nicht getrennt abgerechnet. Stattdessen wird die gesamte pflegerische Versorgung als Gesamtleistung betrachtet. Die Pflegeversicherung beteiligt sich dabei mit einem festen monatlichen Zuschuss – abhängig vom Pflegegrad. Den verbleibenden Anteil tragen die Bewohner selbst oder erhalten dabei Unterstützung, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Zusätzlich gibt es einen wichtigen Entlastungsmechanismus: Mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil schrittweise durch gesetzliche Zuschläge (z. B. nach § 43c SGB XI).

Das bedeutet konkret: Je länger jemand im Pflegeheim lebt, desto stärker wird der Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert.

Für Angehörige in Hamm ist daher vor allem entscheidend, das System insgesamt zu verstehen. Denn die tatsächlichen Kosten ergeben sich immer aus dem Zusammenspiel von Pflegegrad, Zuschüssen und individueller Situation.

Was bedeutet das für unsere Bewohner in Hamm?

Für die Bewohner unserer Häuser von daheim+miteinander in Hamm heißt das konkret:

  • Die Pflegekasse zahlt monatlich einen Zuschuss zur Grundpflege, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt.
  • Eine getrennte Abrechnung von Grund- und Behandlungspflege erfolgt im stationären Bereich nicht.
  • Medizinisch notwendige Maßnahmen sind Bestandteil der Versorgung und werden durch qualifiziertes Pflegepersonal sichergestellt.

 

Zusätzlich können je nach Aufenthaltsdauer gesetzliche Zuschläge zur Begrenzung des Eigenanteils greifen (z. B. nach § 43c SGB XI). Diese gehören jedoch thematisch in den Bereich der Heimkosten.

So wird sichergestellt, dass sowohl die alltägliche Versorgung als auch die medizinische Betreuung finanziell geregelt sind – mit klaren gesetzlichen Grundlagen und einer für Angehörige nachvollziehbaren Struktur.

daheim+miteinander in Hamm: Unterstützung, die mit Ihrer Pflegesituation mitwächst.

Die Unterschiede zwischen Grundpflege und Behandlungspflege zu kennen sind wichtig. Im Alltag zählt jedoch vor allem, dass beides zuverlässig und fachgerecht umgesetzt wird. Lernen Sie unsere Häuser und Räumlichkeiten kennen und erhalten Sie einen Einblick, wie professionelle Pflege bei uns organisiert ist.

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